Einlagensicherung

Der Begriff Einlagensicherung wurde gerade heutzutage, aufgrund der Finanzkrise 2009, für alle Anleger ein wichtiges Thema. Da dies mittlerweile ein wichtiger Faktor für jegliche Geldanlage ist, sollten Sie bei der Auswahl ihres Tagesgeldkontos oder Festgeldkontos auf die Höhe der Einlagensicherung achten. Den was hilft Ihnen ein bestes Tagesgeldkonto, wenn die Einlagen nicht in ausreichender Höhe abgesichert sind? Die meisten Banken sind Mitglied in einem Einlagensicherungssystem und garantieren bis zu einer bestimmten Summe eine hundertprozentige Absicherung pro Anleger. Falls Ihre Bank in eine finanzielle Schieflage gerät, ist Ihr Geld dort sicher angelegt. Da sich die Sicherungssysteme der Banken jedoch unterscheiden ist vor der Kontoeröffnung darauf zu achten, dass ihr Anlagebetrag zu 100% abgesichert ist. In Deutschland sind jedoch alle Banken bis mindestens 100.000 Euro, meistens mehr, pro Anleger abgesichert.

Hintergrund und Geschichte:

Da es früher auch schon zu spektakuläre Bankenpleiten gekommen ist, gibt es die Sicherungssysteme schon seit etlichen Jahren. Bereits 1937 wurde der erste Stützungsfond von der deutschen Genossenschaftsverband gegründet. Im Jahr 1966 folgte die Sicherung dann auch für private Geldinstitute. Im Jahr 1974, als die Herstatt-Bank Pleite ging, gab es dann eine umfassende Reform der Sicherungssysteme. Die Geldinstitute waren jedoch noch nicht gesetzlich verpflichtet, der Sicherung beizutreten. Die EU-Kommission sprach die Empfehlung erst im Jahr 1986 aus. 1997 wurde dies dann zur verbindlichen Richtlinie

Regelung der Einlagensicherung:

Die Mindestanforderungen in der EU werden durch die EG-Richtlinien vorgeschrieben. Da es in den letzten Jahren immer wieder zu Bankenkrisen gekommen ist, wurden die Beträge der Absicherung immer wieder nach oben angepasst. Der Betrag lag zu Beginn bei 20.000 Euro, stieg dann auf 50.000 Euro und liegt nun bei 100.000 Euro. Innerhalb Deutschland entsprechend mehrere Einlagensicherungssysteme den EU Richtlinien. Für die Sicherung von 100.000 Euro sind die Entschädigungseinrichtungen der öffentlichen Geldinstitute und der privaten Deutschen Banken zuständig.

Einlagensicherungssysteme:

Der Einlagensicherungsfond dient dazu, um Kundeneinlagen beispielsweise bei Tagesgeld, Festgeld, etc., bei den deutschen Kreditinstituten zu schützen. In Deutschland gibt es dafür einige dieser Sicherungssysteme und Fonds.
Durch die Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken gibt es die gesetzliche Sicherung der Einlagen. Der Haftungsverbund der Sparkassen Finanzgruppe und die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sind sehr bekannte Sicherungssysteme. Für die Einlagen der Kunden wird in unbegrenzter Höhe gehaftet. Dies gilt hier für alle Geldanlagen wie Festgeld, Tagesgeld und Girokonten der Raiffeisen- und Volksbanken sowie Sparkassen.
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken und Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands gehören zu den freiwilligen Einlagensicherungssystemen und garantieren ebenso über die gesetzliche Absicherung von 100.000Euro hinaus.

Banken in der EU:

Banken welche sich in der EU befinden bieten seit dem Jahr 2011 eine gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Anleger. Die EU-Staaten können in Ihrem Land jedoch freiwillig bessere Konditionen festlegen. Bei einer Bank mit mehreren Niederlassungen, bezieht sich die Höhe der Einlagensicherung auf das Land in welchem sich der Hauptsitz der Bank befindet.
Bei der Eröffnung eines Kontos in der EU oder auch außerhalb der EU sollte man sich immer auf der Website der Bank selbst nochmal vergewissern das seine Geldanlage sicher angelegt ist und zu 100% abgesichert ist.

Gesetzliche Einlagensicherung der EU-Staaten:

Land Anteil der
geschützten Einlage
Maximale
geschütze Einlage
Belgien 100 % 100.000,00 €
Bulgarien 100 % 100.000,00 €
Dänemark 100 % 100.000,00 €
Deutschland 100 % 100.000,00 €
Estland 100 % 100.000,00 €
Finnland 100 % 100.000,00 €
Frankreich 100 % 100.000,00 €
Griechenland 100 % 100.000,00 €
Großbritannien 100 % ca. 100.000,00 €
Irland 100 % 100.000,00 €
Italien 100 % 100.000,00 €
Lettland 100 % 100.000,00 €
Litauen 100 % 100.000,00 €
Luxemburg 100 % 100.000,00 €
Malta 100 % 100.000,00 €
Niederlande 100 % 100.000,00 €
Österreich 100 % 100.000,00 €
Polen 100 % 100.000,00 €
Portugal 100 % 100.000,00 €
Rumänien 100 % 100.000,00 €
Schweden 100 % 100.000,00 €
Slowakei 100 % 100.000,00 €
Slowenien 100 % 100.000,00 €
Spanien 100 % 100.000,00 €
Tschechien 100 % 100.000,00 €
Ungarn 100 % 100.000,00 €
Zypern 100 % 100.000,00 €