EZB

Europäische Zentralbank

  • Die grundlegenden Aufgaben finden sich in Artikel 105 Absatz 2 des Vertrages:

    • Festlegung und Durchführung der Geldpolitik (siehe geldpolitische Instrumente), Durchführung von Devisengeschäften,
    • Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten (Portfoliomanagement),
    • Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld, insbesondere die Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs. 

  • Die EZB hat darüber hinaus weitere Aufgaben: 

    • Genehmigung der Ausgabe des Euro-Papiergeldes, die Ausgabe selbst erfolgt durch die NZBen,
    • Aufsicht über die Kreditinstitute, Kontrolle der Finanzmarktstabilität,
    • Beratung der Gemeinschaft und nationaler Behörden, Zusammenarbeit mit anderen internationalen und europäischen Organen
    • Sammlung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen statistischen Daten
    • Erstellung einer Zentralbankbilanz

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