EZB
Europäische Zentralbank
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Die grundlegenden Aufgaben finden sich in Artikel 105 Absatz 2 des Vertrages:
- Festlegung und Durchführung der Geldpolitik (siehe geldpolitische Instrumente), Durchführung von Devisengeschäften,
- Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten (Portfoliomanagement),
- Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld, insbesondere die Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs.
- Die EZB hat darüber hinaus weitere Aufgaben:
- Genehmigung der Ausgabe des Euro-Papiergeldes, die Ausgabe selbst erfolgt durch die NZBen,
- Aufsicht über die Kreditinstitute, Kontrolle der Finanzmarktstabilität,
- Beratung der Gemeinschaft und nationaler Behörden, Zusammenarbeit mit anderen internationalen und europäischen Organen
- Sammlung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen statistischen Daten
- Erstellung einer Zentralbankbilanz