Zunächst setzt die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung voraus, dass der Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig ist. Das bedeutet, dass er als Selbstständiger, Freiberufler, Beamter, Beihilfeberechtiger oder Arbeitnehmer mit entsprechendem Einkommen frei wählen kann, ob er eine
private Krankenversicherung abschließen oder ob er freiwilliges Mitglied einer
gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchte.
Bei der privaten Krankenversicherung handelt es sich um ein Versicherungsprodukt eines privatrechtlichen Versicherungsunternehmens, was für den Versicherungsnehmer bedeutet, dass er aus einer Vielzahl unterschiedlicher Tarife wählen kann, jedoch vor dem Wechsel einen Versicherungsvergleich durchführen sollte. Der erste Schritt im Zuge eines Wechsels und dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung besteht darin, die entsprechenden Vertragsunterlagen bei der privaten Krankenkasse anzufordern. Neben den üblichen Versicherungsunterlagen schickt die private Krankenversicherung im Regelfall auch einen Fragebogen zu, der als Basis für die Gesundheitsprüfung dient. Alternativ kann die Gesundheitsprüfung auch im Rahmen einer medizinischen Untersuchung erfolgen, wobei das entsprechende Attest dann bei der Versicherung eingereicht wird. Sind alle Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben bei der Versicherung eingegangen, überprüft diese ihrerseits den Antrag. Bei einer Annahme erhält der Versicherungsnehmer eine verbindliche Bestätigung über die Aufnahme in die private Krankenkasse oder die entsprechende Versicherungspolice. Der zweite Schritt besteht nun darin, die derzeitige Krankenversicherung durch eine Kündigung zu beenden. Allerdings sollte die Kündigung aus zwei Gründen tatsächlich erst dann ausgesprochen werden, wenn sichergestellt ist, dass eine Aufnahme in die neue Krankenversicherung erfolgt. Zum einen ist auf diese Weise gewährleistet, dass der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechungen krankenversichert ist und zum anderen ist eine private Krankenversicherung grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, einen ihr vorliegenden Antrag in dieser Form auch anzunehmen. Hinsichtlich der Kündigungsfristen sind der bisherige Versicherungsvertrag und die Ausgangssituation maßgeblich. Handelt es sich um einen Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine andere, gelten die im Versicherungsvertrag vereinbarten Fristen, meist ist eine fristgerechte Kündigung mit Ablauf einer Versicherungsperiode möglich. Wechselt der Versicherungsnehmer als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung, kann er jederzeit kündigen und die Kündigung tritt mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats in Kraft. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung aufgrund des Einkommens, das die Versicherungspflicht beendet, ist meist zum Ende eines Jahres hin möglich. Der letzte Schritt besteht darin, die schriftliche Kündigungsbestätigung des bisherigen Versicherers an die neue Versicherung weiterzuleiten und sobald diese eingegangen ist, kann die neue Krankenversicherung wie vertraglich vereinbart beginnen. Im Unterschied zu einer Vollversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung an weniger Voraussetzungen gebunden und somit auch für diejenigen möglich, die nicht vollständig in die private Krankenversicherung wechseln können. Das Antrags- und das Abschlussverfahren für eine private Zusatzkrankenversicherung verläuft dabei identisch wie bei einer Vollversicherung.