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Private Krankenversicherung - Wechsel und Abschluss
Zunächst setzt die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung voraus, dass der Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig ist. Das bedeutet, dass er als Selbstständiger, Freiberufler, Beamter, Beihilfeberechtiger oder Arbeitnehmer mit entsprechendem Einkommen frei wählen kann, ob er eine private Krankenversicherung abschließen oder ob er freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchte.Weiterlesen: Private Krankenversicherung - Wechsel und Abschluss
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